Das Oberlandesgericht Köln hat in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss von Ende Dezember 2010 dem gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen zeitliche Grenzen gesetzt. Das hat Folgen für die Zulässigkeit von Auskunftsansprüchen an Provider. (Tauschbörse, Urheberrecht)