05.01.2011 12:35 Uhr, Quelle: golem
Filesharing: LG Hamburg nimmt Betreiber von Internetcafé in Haftung
Das Landgericht Hamburg hat einen kommerziellen WLAN-Betreiber dazu verurteilt, für Filesharingaktivitäten seiner Kunden zu haften. Er muss entsprechende Ports sperren. Rechtsanwalt Christian Solmecke kritisiert das Urteil. (Tauschbörse, WLAN)
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