Ein Wort des Herausgebers Die am 1. Januar 2011 in Kraft gehende Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) von 2003 zwingt Website-Betreiber dazu, ihre Seiten nach derzeit völlig unklaren Kriterien selber für bestimmte Altersstufen zu kennzeichnen. Das betrifft sämtliche Seiten, deren Inhalte für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder