Der Deutsche Anwaltverein (DAV) will weiterhin keine Vorratsdatenspeicherung zulassen - im Gegensatz zu Bundesdatenschützer Schaar und Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Weichert. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern dürfe es nicht geben. (Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung)