26.11.2010 16:05 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Landgericht Köln bestätigt Untersagungsverfügung der Kanzlei Rasch gegen den WDR
Die Hamburger Kanzlei Rasch hat vor dem Landgericht Köln im Verfahren wegen eines vom WDR produzierten Beitrags in der Sendung Ratgeber Recht gewonnen (Aktenzeichen 28 O 852/10). Das hat die Kanzlei Dr. Bahr in einem Blogbeitrag mitgeteilt.
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