20.11.2010 12:05 Uhr, Quelle: golem
UK-Gericht: Öffentliche Zugänglichmachung erfolgt am Server-Standort
Der britische High Court hat in einem Urheberrechtsfall entschieden, dass die (unerlaubte) öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke in dem Land erfolgt, wo der Server steht, auf dem die Inhalte angeboten werden. (Urheberrecht)
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