Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Ermittlung von IP-Adressen durch die Logistep AG Logistep AG aus datenschutzrechtlicher Sicht als unbedenklich eingestuft (Aktenzeichen 5 W 126/10): "Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, ist nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln ohne weitere Zusatzinformationen nicht hergestellt werden kann."