Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil getroffen, das für viele DSL-Kunden von Nachteil sein dürfte. Im gestern entschiedenen Verfahren (Az. III ZR 57/10) kündigte ein DSL-Kunde nach einem Umzug im November 2007 fristlos den im Mai abgeschlossenen Zweijahresvertrag mit seinem DSL-Provider.