04.11.2010 09:35 Uhr, Quelle: golem
BGH: Voller Kaufpreis zurück für befülltes Wasserbett
Wer online Waren kauft und diese nach einer Prüfung zurückgibt, kann auch dann den vollen Kaufpreis zurückverlangen, wenn es zu einem Wertverlust kam. Das entschied der Bundesgerichtshof im Streit um ein zurückgegebenes Wasserbett. (Onlineshop)
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