Das Rückgaberecht für Produkte, die über das Internet gekauft wurden, gilt auch, wenn die Ware durch ihre erstmalige Verwendung in einen Zustand kommt, der einen erneuten Verkauf verhindert. Das hat der (Weiter lesen)Verwandter InhaltBKA: Großeinsatz gegen rechtsextremes WebradioAigner will mehr Senioren ins Internet holenIntel kauft Dresdner LTE-Spezialisten Blue Wonder