Anbieter von elektronischen Programmführern (EPG) müssen für die Verwendung von Programmbegleitmaterial wie Programmtexten, Bildern und Trailern bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz entschieden und eine Klage des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media abgewiesen. (Rechtsstreitigkeiten)