Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).