Für internetfähige PCs sind Rundfunkgebühren zu bezahlen, das bestätigte heute das Bundesverwaltungsgericht in drei Fällen. Es komme nicht darauf an, ob die Geräte tatsächlich zum Empfang von Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen genutzt werden, sondern lediglich darauf, dass die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden, so die Richter. (GEZ)