Für die so genannten neuartigen Rundfunk-Empfangsgeräte, also Computer und Smartphones, müssen weiterhin Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine (Weiter lesen)Verwandter InhaltGarmin und Asus gehen wieder getrennte WegeSteve Jobs war wegen Microsofts Bungie-Kauf sauerBKA: 6 Beamte arbeiten an "Löschen statt Sperren"