In einem Verfahren um die illegale Nutzung einer Tauschbörse hat das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss festgestellt, dass Inhabern eines Internetanschlusses ein Beschwerderecht gegen die richterliche Anordnung der Weitergabe identifizierender Informationen durch den Provider an den Rechteinhaber zusteht. (Tauschbörse, Urheberrecht)