„reckless“, englisch für „rücksichtslos“ iSd § 315c StGB (recht.straf.bt.315c) Von rücksichtslos im Sinne des § 315c StGB spricht man, wenn jemand sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten im Verkehr hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit keine Bedenken bezüglich seines Fahrverhaltens aufkommen lässt (BGH 5, 392). Reckless Racing ab sofort im iTunes App Store Nach längerer Wartezeit