Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die für heute erwartete Entscheidung zur Rundfunkgebührenpflicht für PCs auf Mittwoch kommende Woche vertagt. In dem Verfahren sind drei Fälle zusammengefasst, in denen sich Bürger weigerten, den Forderungen der GEZ nachzukommen : Zwei Rechtsanwälte, einer aus Bayern (Aktenzeichen 6 C 17.09), einer aus Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 6 C 12.09), sowie ein eines Mathematikstudenten aus Münster. Ihr Gang durch die Instanzen hat unterschiedliche Gründe.