Das Landgericht Wuppertal hat eine von der Staatsanwaltschaft eingelegte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtgerichts Wuppertal vom August verworfen. Letzteres hatte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Hauptsacheverfahrens wegen "Ausspähen von Daten" gegen den unerwünschten Nutzer eines offenen WLANs abgelehnt. Das teilt die Kanzlei Ferner in ihrem Blog mit. Sie vertritt den Angeklagten.