Die französische Regierung hat auf die vor rund eineinhalb Wochen bekannt gewordene Lücke im sogenannten „Three-Strikes“-Gesetz reagiert. Per Dekret sind die französischen Provider zum Versand der Verwarnungen per E-Mail verpflichtet. Verstöße werden mit 1.500 Euro Bußgeld pro nicht verschickter Verwarnung geahndet.