Der Europäische Gerichtshof hat die Deutsche Telekom in letzter Instanz wegen Wettbewerbsbehinderung zu einem Bußgeld von 12,6 Millionen Euro verurteilt. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2003, gegen die die Telekom wiederholt Rechtsmittel eingelegt hatte.