Die T-Mobile-Werbung mit „unbegrenzter Datenflatrate“ ist so nicht mehr zulässig. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einer Meldung bei heise.de zufolge. VoIP-Anbieter Sipgate hatte geklagt und auch in der zweiten Instanz Recht bekommen. Die Telekom müsse genauer Kennzeichnen,