Nach einer Reihe von Abmahnungen stellt eine Düsseldorfer Café-Kette ihren Gästen kein WLAN mehr zur Verfügung. Juristische Grundlage ist das Urteil zur Störerhaftung des Bundesgerichtshofs. Starbucks und Co sind der Überzeugung, Internetzugänge anbieten zu können - vorerst. (WLAN)