Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gegen die umstrittene Volkszählung 2011 nicht angenommen. Die Begründung der Kläger sei nicht ausreichend und nicht stichhaltig genug. Hinter der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Zensus stehen über 33.000 Unterstützer. (Volkszählung, Vorratsdatenspeicherung)