Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer Gymnasiallehrerin abgewiesen, die ihr Bewertungsprofil vom Lehrerbewertungsportal Spickmich.de löschen lassen wollte. Sie war im Fach Deutsch mit der Note 4,3 bewertet worden - was sie als Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts betrachtete.