Die obligatorische Gewährleistungfrist für in der Schweiz verkaufte Konsumgüter soll auf zwei Jahre verlängert werden. Dies schlagen die Rechtskommissionen der eidgenössischen Räte in ihrem Entwurf zur Revision des Obligationenrechts vor, wie das Swiss IT Magazine schreibt. Vorgeschlagen wird eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf Neuprodukte und von einem Jahr auf Occasionsgeräte. Innerhalb dieser Frist müsste der Hersteller für nachträglich aufgetretene Mängel haften. Unter eine solche Regelung würden natürlich auch Computer fallen. Apple beispielsweise bietet bis anhin lediglich ein Jahr Garantie auf seine Produkte.