Die VG Wort hat mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2007 Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. Der soll nun prüfen, ob sie dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen ist. Damit wird eine neue Runde im schon lange andauernden Streit zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften eingeläutet.