Rheinland-Pfalz hat einen ersten Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zwischen den Bundesländern veröffentlicht. Wie bereits zuvor bekannt, sollen Rundfunkbeiträge nur noch pro Wohnung erhoben werden, wobei es verschiedene Ausnahmen gibt. Arbeitslose, Asylbewerber, Auszubuildene, Behinderte, sowie Sozialhilfeempfänger und deren Familie müssen keine oder nur ein Drittel der Rundfunkgebühren zahlen. Unternehmen werden im Vergleich zu