Aus einem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne in der Schweiz geht hervor, dass es sich bei IP-Adressen eindeutig um Personendaten handelt. Aus diesem Grund fallen die besagten Adressen in der Schweiz unter (Weiter lesen)Verwandter InhaltRückzug: Nokia verliert seinen neuen Handy-ChefMicrosoft - Handlanger der russischen Regierung?France Telecom: Fünf weitere Selbstmord-Fälle