Am 08.09.2010 hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne das vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür angestrengte Verfahren gegen die Firma Logistep, die für ihre eigenmächtigen Nachforschungen in Peer-to-Peer-Netzwerken bekannt wurde, in dessen Sinne entschieden.