Der oberste Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat sich im zweiten Anlauf vor dem Bundesverwaltungsgericht der Schweiz gegen die Logistep AG durchgesetzt. Die schweizerische Firma entwickelt Technologien zur Aufdeckung von Produktpiraterie und wendet sie im Auftrag der jeweiligen Rechteinhaber an.