Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) ist es grundsätzlich keine Verletzung der Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 8 (Recht auf Wahrung des Privatlebens) der EMRK, wenn GPS-Peilsender als Ermittlungsmaßnahme für schwere Straftaten verwendet werden.