Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat in einem Urteil bestätigt, dass Verdächtige per GPS überwacht werden dürfen. Er wies die Klage eines Mannes aus Mönchengladbach ab, der 1999 wegen mehrerer Sprengstoffanschläge zu 13 Jahren Haft verurteilt - und mittels GPS überführt worden war.