Die Zivilkammer des Hamburger Landgerichts hat einen Eilantrag der Gema und acht weiterer Verwertungsgesellschaften auf eine Einstweilige Verfügung zur Löschung oder Sperrung von 600 seit 1. April 2009 auf Youtube gehosteter Videos "mangels Eilbedürftigkeit" abgelehnt. Die Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht, so das Gericht. Dass geschützte Musikkompositionen in Youtube-Clips genutzt werden, sei den Antragstellerinnen lange bekannt gewesen.