Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Leitsatzentscheidung zu Klingeltönen für Handys veröffentlicht. Demnach braucht es ein zweistufiges Lizenzierungsverfahren: Eine bereits erteilte GEMA-Lizenz allein reicht nicht aus; auch die Urheber von Musikstücken müssen einer Verwertung ihrer Werke als Handyklingeltöne zustimmen.