25.08.2010 12:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

BGH bestätigt zweistufiges Lizenzmodell für Klingeltöne

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Leitsatzentscheidung zu Klingeltönen für Handys veröffentlicht. Demnach braucht es ein zweistufiges Lizenzierungsverfahren: Eine bereits erteilte GEMA-Lizenz allein reicht nicht aus; auch die Urheber von Musikstücken müssen einer Verwertung ihrer Werke als Handyklingeltöne zustimmen.

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