Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das geplante Gesetz zum Datenschutz von Arbeitnehmern beschlossen. Es soll unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten sowie die Zulässigkeit von Internet-Recherchen in Bewerbungsverfahren regeln, um Beschäftigte besser vor Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen.