Um den Weiterverkauf des Eierbrechers mit dem Namen “eiPOTT” möglichst rasch zu ermöglichen, lenkte das Unternehmen Koziol aus Erbach nun offenbar teilweise ein und benannte das Produkt kurzerhand in “POTT” um. Dennoch strebt man offenbar eine grundsätzliche Klärung im Hauptsachverfahren an. Auf diese Weise möchte man herausfinden, ob die Ansprüche seitens Apple überhaupt gerechtfertigt sind.