Apple hat beim Oberlandesgericht Hamburg (Az 5 W 84/10) eine einstweilige Verfügung gegen einen Hersteller von Designerprodukten erwirkt. Das Erbacher Unternehmen Koziol hatte einen Eierbecher unter dem Namen "eiPOTT" vertrieben. Das Gericht sah eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher und einem "Musikabspielgerät" von Apple gegeben.