Um ihren Markenschutz durchzusetzen, führen Unternehmen immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen. Hierbei kommt es immer wieder zu Kuriositäten, zu denen wohl auch der vorliegende Fall zählen dürfte. Im dritten Anlauf konnte Apple eine einstweilige Verfügung gegen Koziol erzielen, nicht mehr Eierbecher unter dem Namen "eiPott" zu verkaufen. Neben der Namensgebung in Anlehnung an Apples erfolgreichen Musik-Player dürfte auch das Produ