21.08.2010 11:50 Uhr, Quelle: WinFuture.de

"EiPott": Apple bewirkt einstweilige Verfügung

Das Hanseatische Oberlandesgericht ist zu der Entscheidung gekommen, dass ein Eierbecher mit der Bezeichnung EiPott durchaus mit dem Musikabspielgerät iPod aus dem Hause Apple verwechselt werden könnte. Aus (Weiter lesen)Verwandter InhaltNetzneutralität: Medienbranche wittert MorgenluftNAND-Flash-Preis fällt wieder auf 1$ pro GigabyteGrooveshark aus dem App Store von Apple entfernt

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