Die Deutsche Telekom hat bei auffällig hohen Rechnungen von Privatkunden eine Fürsorgepflicht, so das Landgericht Bonn in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 7 O 470/09) laut einem Bericht des in Bonn erscheinenden General-Anzeiger. Demnach hatte die Telekom einer Frau aus Niedersachsen für fünf Monate 5800 Euro in Rechnung gestellt. Nach Ansicht der Richter habe sich der Firma jedoch aufgrund der Diskrepanz zwischen dem gewählten Internettarif und dem tatsächlichen Nutzungsverhalten "der Eindruck aufdrängen müssen, dass offensichtlich eine ungewollte Selbstschädigung vorlag".