02.08.2010 16:50 Uhr, Quelle: golem
Gerichtsurteil: Händler muss bestellte Ware nicht ausliefern
Wer im Internet ein Produkt bestellt, der hat keinen Anspruch darauf, dass das Produkt auch geliefert wird. Allein mit der Bestellung einer Ware werde noch kein Kaufvertrag geschlossen, urteilte das Amtsgericht München. (Rechtsstreitigkeiten)
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