Das Landgericht Hamburg hat es Microsoft untersagt, Kunden, die ihre gebrauchten Softwarelizenzen veräußern wollen, mit Anschreiben zu verunsichern (Aktenzeichen 315 O 266/09). Das hat die vor dem Gericht gegen Microsoft klagende Preo Software AG heute mitgeteilt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Microsoft kann also noch Berufung einlegen.