Paul D. Ceglia aus Wellsville im US-Bundesstaat New York hat gegen Facebook Klage eingereicht. Er behauptet, er habe 2003 einen Vertrag mit Facebook-Gründer Mark Zuckerberg zur Gestaltung und Entwicklung einer Website abgeschlossen, die sich später zum weltweit führenden Social Network entwickelte. Mit der Vereinbarung soll Zuckerberg Ceglia einen Anteil von 50 Prozent am fertigen Produkt und die Zahlung eines Honorars von 1000 Dollar zugesagt haben.