Auch Computer gehören nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) München mittlerweile zu den Lebensgütern, die für den Lebensunterhalt eine zentrale Bedeutung haben. Werden sie unberechtigt beschlagnahmt, steht dem Betroffenen für ein Gerät pro Tag 2,30 Euro an Schadensersatz zu. (Notebook, Computer)