Mit dem Inkrafttreten eines neuen Telekommunikationsgesetzes haben seit 1. Juli Finnen an ihrem ständigen Wohnsitz einen gesetzlichen Anspruch auf eine Breitbandverbindung mit mindestens 1 MBit/s Downstream zu einem vernünftigen Preis. Damit wurde eine bereits im vergangenen Jahr geplante Gesetzesänderung umgesetzt.