Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für Vorleistungsprodukte gesenkt, welche die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Auflagen anbieten muss. Das betrifft zum einen die Übernahme der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile, und zum anderen den geteilten Zugang zur TAL (Line Sharing).