Das zuständige Gericht in Clermont-Ferrand ist im Fall des Twitter-Hackers, der im Internet unter der Bezeichnung Croll bekannt ist, zu einem Urteil gekommen. Der Franzose muss nicht ins Gefängnis, sondern (Weiter lesen)Verwandter InhaltYouTube & RumbleFish bringen neuen Musik-DienstZuckerberg: Facebook wird 1 Mrd. Nutzer erreichenAustralien: Nur noch mit Antiviren-Software ins Netz?