Wie Usedsoft heute mitgeteilt hat, wird der Bundesgerichtshof am 30. September über die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software entscheiden. Dass er dies prinzipiell tun wird, steht bereits seit einem Beschluss vom 12. November 2009 (Aktenzeichen I ZR 129/08) fest. Ausgelöst wurde dieser Beschluss durch einen Revisionsantrag zu einem Verfahren zwischen Oracle und Usedsoft vor dem Oberlandesgericht München.