Das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse, auf das viele deutsche Verlage hinarbeiten, soll „Überschriften, Sätze, Satzteile etc.“ enthalten und somit umfangreicher ausfallen als erwartet. Dies geht aus einem Eckpunktepapier der Branchenverbände vdz und bvdz hervor, das dem Blog Netzpolitik.org zugespielt wurde.