Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) klagt die Deutsche Telekom gegen die am 5. Mai 2010 durch die Bundesnetzagentur ergangene Entgeltentscheidung zum Schaltverteilerzugang. Mit ihrer Entscheidung hatte die Agentur die Erschließung ländlicher Regionen für Breitband-Anbieter erleichtern wollen. Das darin festgelegte Entgelt hält der Breko für "in vielen Positionen großzügig bemessen".